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Teilnahmebedingungen für die Heimschau der Zierfischfreunde Warendorf e. V.

Der Aquarien- und Terrarienverein Zierfischfreunde Warendorf e. V. führt vom 1. bis zum 3. November 2019 eine offene Heimschau für Süßwasseraquarien im Kreis Warendorf und angrenzenden Gemeinden durch. Bei der Heimschau besucht ein kleines Team von Prüfern die Teilnehmer und bewertet vor Ort die Aquarien nach vorgegebenen Kriterien. Für Süßwasseraquarien allgemein und Becken mit Barschen gibt es dabei eigene, objektive Bewertungskataloge. Jeder Prüfer kann für insgesamt 40 Kriterien jeweils bis zu 15 Punkte vergeben. Heimschau-Sieger wird, wer die meisten Punkte der Jury bekommt. Zusätzlich können die Besitzer mit Fotos von dem Aquarium, die am Tag der Bewertung von den Becken gemacht werden, an einem Online-Publikumsvoting teilnehmen.

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle privaten Aquarianer, die ein Süßwasseraquarium besitzen und dieses im Veranstaltungszeitraum nach vorheriger Terminabsprache für die Jury zugänglich machen können. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 €. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung beim Vorstand der Zierfischfreunde Warendorf e. V. mit Zahlung der Teilnahmegebühr bis zum 20. Oktober 2019 erforderlich.
Für angemeldete Teilnehmer besteht die Möglichkeit auf eine Beratung vor Ort und die Durchführung von Wasseranalysen. Bitte nehmt Kontakt zu uns auf, wenn Ihr diese Möglichkeiten nutzen möchtet.
Mit der Einsendung der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen und Fotos von ihnen und ihren Aquarien auf der Webseite des Aquarienvereins und in der Berichterstattung in den Medien veröffentlicht werden.

Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne:

Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde und es gibt attraktive Sachpreise zu gewinnen.
Die Jury entscheidet auf Grundlage der bei der Heimschau vor Ort vergebenen Punkte über die Gewinner. Den Publikumspreis erhält das Aquarium, das die meisten Stimmen in der Online-Abstimmung erhalten hat. Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail oder postalisch über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Datenschutz:

Für die Teilnahme an der Heimschau ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Aquarien- und Terrarienverein Zierfischfreunde Warendorf e. V. weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Erhebung und Verwaltung der Daten dienen allein der ordnungsgemäßen Durchführung der Heimschau 2019. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich die Gewinner mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnorts in den vom Verein genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Vereins und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich (postalisch oder per E-Mail) an die Geschäftsführung zu richten.

Anwendbares Recht:

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Heimschau sind an die Geschäftsführung des Vereins zu richten.

Zierfischfreunde Warendorf e. V.
Schnepfenweg 19
48231 Warendorf
E-Mail: vorstand@zierfischfreunde-warendorf.de

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.